Meldung vom 8. Juli 2024

Benützung der Altstoffsammelstelle nur mit gültiger Einfahrtsberechtigung

Zur Entsorgung ist die aktuelle Einfahrtsberechtigung deutlich sichtbar in der Windschutzscheibe anzubringen oder sofort bei Befahren/Betreten vorzuweisen.

Seit der Einführung der Abfallbehandlungsabgabe der Marktgemeinde Großpetersdorf erhalten Haushalte jährlich, mit der dem Stichtag folgenden Abgabenvorschreibung, die jeweils gültige Einfahrtsberechtigung. 

Nur die aktuell gültige Bestätigung der Marktgemeinde berechtigt zum Zutritt der Altstoffsammelstelle.

Aus gegebenem Anlass und auf Grund von Vorkommnissen wird verstärkt die Einfahrtsberechtigung durch unsere Mitarbeiter kontrolliert..

Wir bitten um Beachtung und Mithilfe und verweisen gleichzeitig auf die neuen Berechtigungen, die Sie mit der nächsten Vorschreibung wie gewohnt erhalten werden.

Diese Einfahrtsberechtigung darf nicht vervielfältigt oder an ortsfremde Personen weitergegeben werden.

Bitte sortieren Sie Ihre Altstoffe bereits vor und nicht erst bei Eintreffen im Altstoffsammelzentrum, um rasches Entladen zu ermöglichen und lange Staus hintanzuhalten.

Die Mülltrennung von Sperrmüll und wiederverwertbaren Materialien ist von hohem Stellenwert. Durch richtiges und sortenreines Trennen und Sammeln von Abfällen trägt jeder Einzelne zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz bei.