Meldung vom 5. September 2024

NATIONALRATSWAHL 2024

Zur Wahl am 29. September 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wahlberechtigt bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und ihren Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl (09.Juli 2024) in Großpetersdorf hatten.

Das Gemeindegebiet Großpetersdorf ist in 8 Wahlsprengel eingeteilt. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahlsprengel.

Sprengel 1 Altes Kino

Hauptstraße 37, Großpetersdorf

8 bis 13 Uhr

Sprengel 2 Altes Kino 2

Hauptstraße 37, Großpetersdorf

8 bis 13 Uhr

Sprengel 3 Zentralschule

Stegersbacherstraße 7, Großpetersdorf

8 bis 13 Uhr

Sprengel 4 Hotel GIP

Ungarnstraße 10, Großpetersdorf

8 bis 13 Uhr

Sprengel 5 Ehemalige Volksschule

Kirchenweg 2, Kleinpetersdorf

8 bis 11 Uhr

Sprengel 6 Gemeindehaus Kleinzicken

Untere Dorfstraße 31, Kleinzicken

8 bis 10 Uhr

Sprengel 7 Feuerwehrhaus Miedlingsdorf

Ortstraße 38, Miedlingsdorf

8 bis 11 Uhr

Sprengel 8 Gemeindezentrum Welgersdorf

Alte Dorfstraße 41, Welgersdorf

8 bis 11 Uhr

Besondere Wahlbehörde

Gemeindeweit

9 bis 12 Uhr

Die personalisierte "Amtliche Wahlinformation - Nationalratswahl 2024", wurde bereits zugestellt und enthält alle Informationen.

Zur Wahl am 29. September 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

  1. Elektronisch über: www.meinewahlkarte.at
    1. Schnelle und einfache Antragstellung rund um die Uhr bis 25. September 2024
    2. Kein persönlicher Amtsweg – keine Wartezeiten – barrierefrei
    3. Statusverfolgung ihrer Wahlkarte
    4. E-Mail-Verständigung nach erfolgreicher Antragstellung und Wahlkartenausstellung

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Identität bei der Antragstellung mit digitaler Signatur, mit Eingabe der Reisepassnummer, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder mit der Eingabe Ihres persönlichen Antragcodes bestätigen müssen (diesen finden Sie auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“)

  1. schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  2. Persönlich in der Gemeinde bis 27. September 2024

UNSERE TIPPS:

• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
• Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Auf der Wahlkarte finden Sie Informationen zur Briefwahl. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch! Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Inland oder Ausland wählen.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

Falls Sie sich trotz Ausfolgung einer Wahlkarte entscheiden, am Wahltag vor der Wahlbehörde zu wählen, bitte beachten Sie, dass die Wahlkarte in diesem Fall keinesfalls ausgefüllt und unterschrieben sein darf.

Sofern Sie am Wahltag wegen Bettlägrigkeit nicht in das Wahllokal kommen können, besteht ebenfalls die Möglichkeit, bei der Gemeinde den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte und Ausübung des Wahlrechtes vor der Sonderwahlbehörde zu stellen.  In diesem Fall kommt die Sonderwahlbehörde am Wahltag zu Ihnen nach Hause bzw. zu Ihrem Aufenthaltsort innerhalt des Gemeindegebietes.

Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Weitere Informationen zur Nationalratswahl 2024:
https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx

 

Dazugehörige Dokumente